Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse
A) Zahlungsvereinbarung
Nach Stattfinden des Kurses erhalten die Teilnehmer*innen einen Belegzettel auf dem sie die Teilnahme am gebuchten Kurs durch ihre Unterschrift bestätigen. Er ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse der Teilnehmer*innen. Für diese entstehen so für den Kurs bei voller Teilnahme keine privaten Kosten.
Privat versicherte Teilnehmer*innen erhalten eine Rechnung, die sie selbst bei der Krankenkasse einreichen können.
Bei Geburtsvorbereitungskursen trägt die teilnehmende Begleitung die Kosten für den Kurs privat.
Hierüber erhält die Begleitung vor Kursbeginn separat eine Rechnung. Diese Rechnung ist zum Zahlungsziel zu begleichen und sichert damit einen Platz für das Paar. Bleibt die Überweisung zum Zahlungsziel aus, verfällt der Anspruch auf den gebuchten Platz.
Nach Stattfinden des Kurses erhält die Begleitung eine Teilnahmebescheinigung mit der Bestätigung über den Erhalt der Kursgebühr. Diese Bescheinigung kann bei der Krankenkasse der Begleitung vorgelegt werden. Manche Krankenkassen übernehmen eine Partner*innengebühr ganz oder zum Teil. Grundsätzlich sollte sich aber darauf eingestellt werden den Begleitungsanteil privat zu tragen.
Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Stunden versäumt. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Während eines laufenden Kurses können die Teilnehmer*innen nicht ausgetauscht werden. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle. Bei Anmeldung für Kurse mit Partner*in wird auch dann die Partner*innengebühr erhoben, wenn die Begleitperson nicht zum Kurs erscheint oder eine anderweitige Begleitung den Kurs besucht.
B) Kontoverbindung
Die Kontoverbindung wird mit der Rechnung über die Gebühr erhalten.
C) Teilnehmerzahl
Die Kurse finden nur dann statt, wenn die Mindestteilnehmer*innenzahl gegeben ist.
Sollte der Kurs nicht zustande kommen, erhält die Begleitung die Privatgebühr vollständig zurück gezahlt.
D) Kurszeiten
Die Daten ergeben sich aus der Anmeldung. Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt.
E) Stornierung/ Rücktritt
Die Anmeldung zum jeweiligen Kurs über das Anmeldeformular ist verbindlich sofern nicht 3 Wochen vor Kursbeginn eine schriftliche Absage vorliegt.
Sollten die Schwangeren/Mütter/Väter den Kurs bis 3 Wochen vor Kursbeginn schriftlich absagen, sind keine Kosten privat zu entrichten und die Begleitung bei Geburtsvorbereitungskursen erhält den Betrag der Privatzahlung vollumfänglich zurück.
Erfolgt die Abmeldung von Kursen schriftlich nach 3 Wochen vor Kursbeginn, ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Nicht wahrgenommene Termine können nicht erstattet bzw. abgerechnet werden, sondern werden vom Teilnehmer selbst getragen. Bei Geburtsvorbereitungen und Rückbildungen gehen Fehlstunden zu Lasten der Teilnehmerin und werden zum 1,3 fachen Kassensatz in Rechnung gestellt. Von der Kursleitung genannte Ersatztermine gelten als verbindlich.
F) Ausfall des Kurses
Die Hebamme ist dazu berechtigt, z.B. im Krankheitsfall, Kurstermine zu verschieben oder ausfallen zu lassen. Kann ein Wochenendtermin nicht stattfinden, so wird ein Ersatztermin mitgeteilt.
G) Online- Kurse
Den Teilnehmer*innen ist es ausdrücklich untersagt, den Online Kurs per Film oder Ton aufzunehmen.
H) Datenschutz
Die Hebamme verpflichetet sich, alle im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Kurs erhaltenen Informationen und Daten vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über die Beendigung der Teilnahme am Kurs hinaus
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.